Viele Kliniken wehren sich mit Klagen gegen die Landeskrankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Nun sind die ersten damit erfolgreich â unter anderem ein Uniklinikum.
Die Landesregierung hat mit ihren PlĂ€nen fĂŒr die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen erstmals Niederlagen vor Gericht erlitten. In vier Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den klagenden Kliniken vorerst recht gegeben. Die KrankenhĂ€user aus Essen, Gelsenkirchen und dem Kreis Recklinghausen haben sich dagegen gewehrt, dass sie ab dem 1. April bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten sollten.
Zuletzt waren andere KrankenhĂ€user mit ihren EilantrĂ€gen etwa am Verwaltungsgericht DĂŒsseldorf hingegen gescheitert. Die Richter dort hielten es fĂŒr rechtmĂ€Ăig, dass Kliniken bestimmte Eingriffe nicht mehr vornehmen sollen.
Vorbei ist das juristische Tauziehen damit aber noch nicht. Zum einen ist in den Eilverfahren noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in MĂŒnster möglich. AuĂerdem gibt es nach dem Eilverfahren noch das sogenannte Hauptsacheverfahren, bei dem sich die Richter dann grĂŒndlicher mit den Argumenten beider Seiten beschĂ€ftigen.
Insgesamt gibt es laut NRW-Gesundheitsministerium 28 EilantrÀge und 95 Klagen gegen die Krankenhausplanung des Landes. Die Landesregierung will mit der Reform erreichen, dass sich KrankenhÀuser stÀrker spezialisieren. Dadurch soll die Versorgung der Patienten besser werden.
Essen soll Herztransplantationen verlieren
Am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ging es konkret unter anderem um das Uniklinikum Essen, das laut Krankenhausplan bis auf wenige Ausnahmen keine Herztransplantationen mehr vornehmen soll. Bei dieser Entscheidung habe die Landesregierung aber unter anderem auĂer Acht gelassen, dass das Klinikum fĂŒhrend in Forschung und Lehre fĂŒr die Transplantationschirurgie sei, argumentierten die Richter. Dem Versorger diesen Bereich zu nehmen, stehe somit im Widerspruch zu dem Ziel der Reform, die Behandlung der Patienten zu verbessern.
Eine Klinik in Gelsenkirchen und zwei KrankenhĂ€user im Kreis Recklinghausen dĂŒrfen vorerst weiterhin Eingriffe an der BauchspeicheldrĂŒse vornehmen. In diesen FĂ€llen monierten die Richter, dass das Land bei seiner Krankenhausplanung die Zahl der behandelten FĂ€lle falsch berechnet habe.
Quelle: dpa/koj
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