Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hat das geplante neue Qualitätsregister für Krankenhäuser gegen Kritik verteidigt. Im Bundestag wies der SPD-Politiker Vorwürfe der Opposition zurück, er würde falsche Prioritäten setzen.
In der Bundestagsdebatte zum geplanten Transparenzgesetz hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Oppositionskritik an dem Gesetzentwurf zurückgewiesen. Die Opposition hatte Lauterbach eine völlige falsche Prioritätensetzung vorgeworfen und fehlende Bundeshilfen für wirtschaftlich kriselnde Krankenhäuser kritisiert.
Register soll im April 2024 starten
Das geplante Gesetz führte einer teilweise sehr emotional geführten Debatte im Bundestag. Das „Transparenzverzeichnis” soll nach den Plänen der Koalition im April 2024 starten und als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten informieren. Konkret soll zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Abrufbar sein sollen auch Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählten Eingriffen. Für das Verzeichnis sollen die Kliniken zusätzliche Daten melden müssen – unter anderem zu Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten.
In welcher Realität leben Sie eigentlich Herr Minister?
Von Seiten der Opposition wurde vor allem eine falsche Prioritätensetzung kritisiert. Während immer mehr Krankenhäuser in die Insolvenz gehen würden bzw. in extremer wirtschaftlicher Schieflage seien, widme sich das Ministerium stattdessen dem Register. „In welcher Realität leben Sie eigentlich Herr Minister”, fragte CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge in Richtung Lauterbach.
CDU fordert Vorschaltgesetz
Sorge forderte den Minister und mit ihm die Koalition auf, rasch ein Vorschaltgesetz für eine „Brückenfinanzierung” zu beschließen. Mit dieser sollten in der Übergangsphase der Krankenhausreform Kliniken finanziell gestützt werden, damit keine Häuser in der Fläche verloren gingen, die noch gebraucht würden. Ates Gürpinar (Linke) unterstrich die Forderung, Defizite der Krankenhäuser jetzt auszugleichen. um für die Übergangsphase der Krankenhausreform mit Finanzhilfen viele Krankenhäuser vor der Pleite zu bewahren.
Wenn die Länder jetzt auf die Straße gehen und den Bund verantwortlich machen wollen, dann grenzt das aus meiner Sicht an Heuchelei.
Lauterbach verteidigte hingegen das geplante Transparenzgesetz und bekräftigte, dass der Bund in den vergangenen Jahren seine Verpflichtungen für zusätzliche Finanzhilfen an die Krankenhäuser immer erfüllt habe. Allein 21 Milliarden Euro seien als Corona-Hilfen an die Kliniken geflossen, weitere sechs Milliarden Euro zuletzt an Finanzhilfen gegen explodierende Energiepreise und hohe Inflationskosten. Im Gegensatz dazu hätten die Länder in den vergangenen zehn Jahren unstrittiger Weise 30 Milliarden Euro an Investitionskosten nicht bezahlt. „Wenn die Länder jetzt auf die Straße gehen und den Bund verantwortlich machen wollen, dann grenzt das aus meiner Sicht an Heuchelei.”
Gesetz für DKG eine „Mogelpackung”
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte in einer ersten Reaktion auf die Bundestagsdebatte das Transparenzgesetz als „Mogelpackung für die Patienten und ein trojanisches Pferd für die Länder”, so der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Der Minister würde alten Wein in neuen Schläuchen verkaufen, die Qualitätsdaten würden längst im Internet präsentiert.
„Seit Jahren existiert das Deutsche Krankenhausverzeichnis mit mehr als 500000 Zugriffen im Monat. Für jedes Krankenhaus können dort Informationen zu Behandlungsangeboten, Fallzahlen, Personalausstattung und Qualitätsergebnissen nachgelesen werden.” Der ständig wiederholte Vorwurf des Ministers, die Kliniken würden Qualitätsdaten zurückhalten, sei schlicht unwahr und entbehre jeder Substanz, teilte Gaß mit.
Quelle: dpa/DKG/dsg