Noch in dieser Legislaturperiode soll die elektronische Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Lösung funktionieren. Zudem sollen der elektronische Medikationsplan sowie die elektronische Patientenkurzakte Bestandteil der ePA werden.
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll noch in dieser Legislaturperiode als eine Opt-out-Lösung funktionieren. Das hat die Gesellschafterversammlung der Gematik am 7. November 2022 entschieden. Demnach soll die ePA dann für alle Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer das nicht möchte, kann aktiv widersprechen (das entspricht dem „Opt-out-Prinzip“). Die gematik hat demzufolge den Prüfauftrag für eine „Opt-out-ePA“ erhalten. In dessen Rahmen sollen vier wichtige Opt-out-Dimensionen geprüft werden: die Bereitstellung der Akte, der Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken. Ferner wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA werden sollen.
Schneller und effizienter Überblick über Krankengeschichte
Aus Sicht der Gematik werden mit dieser Entscheidung die Weichen gestellt, um das Potenzial der elektronischen Patientenakte vollumfänglich auszuschöpfen: Denn als Opt-out-Lösung wird sie zu einem zentralen Teil einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland – patientenzentriert, zugänglich für alle Bürger und unabhängig von Alter oder digitaler Affinität. Die Opt-out-ePA bündelt relevante Gesundheitsdaten von allen Versicherten individuell, sicher und souverän an einem Ort und stärkt damit die Patientensicherheit erheblich: Sämtliche an einer Behandlung beteiligte Leistungserbringer bekommen schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte von Patienten. Medikationsprozesse können besser begleitet und Doppeldiagnosen vermieden werden. Arztbriefe und Befunde liegen künftig nicht mehr in Papierform vor oder müssen per Fax oder Post versendet werden. Diagnosen und Dokumente anderer Fachkollegen können vielmehr direkt nach der Untersuchung abgelegt werden und sind sofort einsehbar.
Prozess soll vereinfacht werden
Im Vergleich zur künftigen Opt-out-Lösung müssen sich Versicherte zurzeit bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine ePA registrieren, um eine elektronische Patientenakte angelegt zu bekommen. Dieser Prozess soll im Rahmen der Opt-out-Lösung deutlich vereinfacht werden. Die aktuelle Version der ePA kann indes weiter genutzt werden und wird in den kommenden Monaten fortentwickelt. Wer bereits jetzt eine elektronische Patientenakte besitzt oder plant, sich eine einzurichten, wird später seine Daten auch in der Opt-out-Variante nutzen können.
Quelle: gematik